Schadenfeststellung durch einen unabhängigen Sachverständigen.Ihnen steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung von Schadenumfang, Schadenhöhe, Wertminderung, Restwert, Wiederbe-schaffungswert und voraussichtliche Reparatur-bzw. Wiederbeschaffungsdauer zu beauftragen.

Fahrzeugbewertung durch einen unabhängigen SachverständigenEs gibt viele mögliche Ursachen und Anlässe, warum man eine Fahrzeugbewertung durchführ-en lassen muss. Gründe hierfür können zum Beispiel sein, dass man einen Fahrzeugschaden durch Fremd- oder Selbstverschuldung erlitten hat und man den Schaden reparieren lassen muss oder das Fahrzeug mit dem Schaden wieder verkaufen möchte. Viele Fahrzeugbesitzer lassen eine Fahrzeugbewertung durchführen, um sich einen Anhaltspunkt beim Ankauf oder Verkauf eines Gebrauchtfahrzeuges zu verschaffen.

Technische Gutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen für sowohl Einzelbauteil als auch Betriebsmittel (Schmierung, Kühlung) bieten eine sichere Grundlage für Auseinander-setzungen. Sie schaffen Klarheit im:Schadenfall, dem eine Reparatur vorausgegangen istSchadenfall, dem ein Fahrzeughandel vorausgegangen istMaschinenschaden durch Bauteilfehler

Der Personenschaden – SchadenfeststellungSind Sie beim Unfall verletzt worden, gehen Sie bitte umgehend zum Arzt, um Art und Umfang der Verletzung feststellen zu lassen. Selbst wenn die Schmerzen sich erst einen oder mehrere Tage nach dem Unfall einstellen, sollten Sie nicht zögern, einen Arzt aufzusuchen. Nur so kann eine Verletzung dokumentiert werden, die zu einer Schmerzensgeldforderung führt.

Vorsichtig handelnSeien Sie stets skeptisch, wenn Ihnen die gesamte Unfallabwicklung ( z.B. von Werkstätten, Autovermietung, gegnerische Haftpflichtversicherung) abgenommen werden soll. Insbesondere bei Angeboten durch die gegnerische Haftpflichtver-sicherung besteht das Risiko.

Fazit: Wenn Sie die komplette Schadenabwicklung allein dem leistungspflichtigen Ver-sicherer des Unfall-gegners überlassen, bleiben oft Ihr Recht und Ihnen zustehende Ansprüche unberücksichtigt oder werden zumindest nicht in vollem Umfang erfüllt. Der beste Rat ist daher: Kümmern Sie sich selbst bei einem Unfallschadens um einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen und nutzen Sie die Hilfe, die er Ihnen bieten kann. Achten Sie darauf, dass Sie 100% des Ihnen zustehenden Ersatzes erhalten

Schadenfeststellung durch einen unabhängigen Sachverständigen.Ihnen steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung von Schadenumfang, Schadenhöhe, Wertminderung, Restwert, Wiederbe-schaffungswert und voraussichtliche Reparatur-bzw. Wiederbeschaffungsdauer zu beauftragen.