In den meisten Fällen wird als Grundlage zur Schadensabwicklung ein KFZ-Gutachten herangezogen. Ein solches Gutachten darf nur von einem anerkannten Sachverständigen erstellt werden und stellt eine nachvollziehbare und nachprüfbare Beurteilung des Schadens dar. Dabei arbeitet der Gutachter ohne externe Weisung und ist somit neutral und unabhängig.

Das Gutachten muss vom KFZ-Sachverständigen so verfasst werden, dass die Schäden auch von einem Nichtfachmann erfasst und nachvollzogen werden können. Dazu besitzt das Gutachten nicht nur eine schriftliche Dokumentation des bzw. der Schäden, sondern auch Teilelisten und ggf. entsprechende Zeichnungen/Fotos.

Der größte Unterschied zum Kostenvoranschlag besteht beim KFZ-Schadensgutachten darin, dass das Risiko hier auf Seiten des Sachverständigen (Prognoserisiko) bzw. der Werkstatt liegt. Fall sich später im Rahmen der Reparatur höhere Kosten ergeben, so hat der Fahrzeugbesitzer damit nichts zu tun. Es zählen in diesem Fall also die tatsächlich anfallenden Reparaturkosten!

Ein KFZ-Gutachten enthält neben der reinen Kalkulation auch eine Aufstellung aller schadenrelevanten Positionen. Damit fällt es wesentlich detaillierter aus als ein Kostenvoranschlag. Hier einige spezifische Punkte, die üblicherweise nur im KFZ-Schadensgutachten aufgeführt werden:

  • Der optische und technische Zustand des Fahrzeugs
  • Serien- und Sonderausstattung / Spezialumbauen
  • Reparierte und nicht reparierte Vorschäden
  • Reparaturdauer und Wiederbeschaffungsdauer
  • Die Wertminderung
  • Der Nutzungsausfall
  • Angaben zur Verkehrssicherheit und Fahrtüchtigkeit des Unfallfahrzeugs
  • Risiken hinsichtlich der Ausweitung von Reparaturkosten