Welche Art von Kaskoversicherungen gibt es?
Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Im Gegensatz zu der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung kann diese Art der Absicherung freiwillig abgeschlossen werden, es besteht also jederzeit die Möglichkeit, den Teilkaskoschutz einzuschließen oder auch auszuschließen. Manche Versicherungsgesellschaften binden den Teilkaskoschutz allerdings an die Hauptfälligkeit der Kfz-Haftpflichtversicherung, sodass diese mindestens 1 Jahr bestehen muss.
Durch eine Teilkaskoversicherung ist man in folgenden Fällen versichert:
- Brand oder Explosion
- Diebstahl inklusive Einbruchteilediebstahl oder Raub
- Glasbruchschäden
- Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden)
- Marderbiss ohne Folgeschäden oder mit Folgeschäden, ggf. bis zu einem maximalen Betrag oder in unbegrenzter Höhe.
- unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind. Die Anerkennung eines Unwetterschadens bedarf der Bestätigung durch ein Wetteramt. Darüber hinaus können Schäden aber auch anerkannt werden, wenn im näheren Umfeld des Schadensortes oder der Region weitere Schäden mit ähnlichem Schadensbild gemeldet worden sind. Ein klassisches Beispiel hierzu liefert der Hagelschaden. Hier ist es nicht immer so, dass Wetterämter wie z. B. der Deutsche Wetterdienst(DWD) Hagelereignisse bestätigen können. Hier sind andere beschädigte Fahrzeuge aus der näheren Umgebung, die durch Hagel beschädigt wurden, als Beweis ausreichend für die Schadensregulierung. Dies gilt im übrigen auch für Schäden in anderen Sachsparten.
- Zusammenstoß mit Haarwild, während das Fahrzeug in Bewegung ist. In den Basistarifen ist zu beachten, dass dies in der Regel nur für Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz gilt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat zum Beispiel entschieden, dass ein Zusammenstoß mit einem Rentier in Norwegen keinen Kaskoschaden darstellt, da Rentiere nicht unter das BJagdG fallen.[1] Bessergestellte Tarife haben einen erweiterten Deckungsumfang und bieten so erweiterten Versicherungsschutz. Meist sind dann auch Zusammenstöße mit Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen, Hunden oder Katzen versichert. Des Weiteren sind Einschränkungen wie alle Wirbeltiere oder Vögel geläufig.
Die Jahresbeiträge der Teilkaskoversicherung richten sich beim PKW nach der Typenklassen-Einstufung. Bei der Teilkaskoversicherung wird (im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung) kein Schadensfreiheitsrabatt berücksichtigt. Zu beachten ist aber, dass bei Vertragsabschluss nach Vorschäden in den letzten 24 Monaten gefragt wird. Dabei wird neben Schäden in der Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung auch nach Teilkaskoschäden gefragt. Liegt ein Teilkaskoschaden in den letzten 24 Monaten vor, ist dieser zwar nicht relevant für eine Rückstufung in den schadensfreien Jahren (Teilkasko ist immer frei von schadensfreien Jahren), jedoch ist diese Angabe tarifierungsrelevant und beeinflusst die Höhe der Versicherungsprämie. Das heißt mit anderen Worten: Mit einem Teilkaskoschaden im erfragten Zeitraum (24 Monate) verteuert sich hintergründig die Versicherungsprämie aufgrund des erhöhten Risikos für den Versicherer. Die Höhe des Beitrags hängt unter anderem auch vom Fahrzeugtyp (Typklasse), der Regionalklasse und von Postleitzahl des Halters ab. Auch werden noch weitere Tarifierungmerkmale zugrunde gelegt, von denen die Versicherungsprämie maßgeblich abhängt. Zu nennen sind unter anderem:
-
- die jährliche Kilometerleistung,
- das Alter des Fahrzeugs bei Zulassung auf den Versicherungsnehmer,
- das Alter der Personen des Fahrerkreises; insbesondere Fahrer unter 23 bzw. 25 Jahren werden häufig als großes Risiko eingestuft und sind daher maßgeblich für die Prämienhöhe relevant.
Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung reduziert sich die Versicherungsprämie. Ebenfalls wird sie durch Vereinbarung einer Werkstattbindung reduziert.
In Deutschland gibt es ungefähr 12,2 Mio. Kfz-Teilkaskoverträge (Stand 2011). Die durchschnittliche Teilkaskoversicherung kostet rund 90,- € im Jahr (Stand 2011) und leistet jährlich rund 1.053 Mio. € (Stand 2011). [2]
Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung zur Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie deckt nur Schäden ab, die am eigenen Kraftfahrzeug entstehen und schließt den Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung mit ein. Es beinhaltet also den höchsten Grad des Schutzes, die bei Unfällen/Schäden am Kraftfahrzeug entstehen. Dabei handelt es sich rechtlich um zwei eigenständige Vertragsteile. Der Vorteil bei der Vollkasko ist, dass die Selbstbeteiligung von Voll- und Teilkasko unabhängig voneinander vom Gläubiger/Zahlenden gewählt werden kann.
- Der anteilige Beitrag des Gläubigers der Teilkaskoversicherung innerhalb der Vollkaskoversicherung reduziert sich durch das SFR-System bei Schadenfreiheit.
- Schäden, die in den Bereich der Teil- und Vollkaskoversicherung fallen, führen nicht zur Belastung des Schadenfreiheitsrabattes.
In der Vollkaskoversicherung sind in Ergänzung zur Teilkaskoversicherung folgende Schäden versichert:
- Vandalismus: mutwillige Beschädigung des Kraftfahrzeuges durch Fremde
- selbst verschuldete Unfallschäden, das heißt: bei allen, egal welchen und wie auch entstandenen Schäden am Verschulden der Unfallschäden, muss hier die Vollkasko mit Zahlung ohne weitere Zahlungsaufforderung zum Versicherten/Zahlenden vergüten (Das ist europaweit in allen Ländern gleich gesehen)
- In der Schweiz gibt es die Besonderheit, dass bei fehlender Haftpflichtversicherung und gleichzeitiger Zahlungsunfähigkeit des Unfallgegners der Nationale Garantiefonds eintritt.[3]
Weitere Berechnungsmerkmale für die Beiträge (Versicherungsprämien) sind neben dem SF-Rabatt auch die Höhe der Selbstbeteiligung, die Typenklasseneinstufung und die Regionalklasse des Fahrzeugs bzw. des Wohnortes.Mit dem Abschluss einer Vollkaskoversicherung gehen bestimmte Pflichten einher.
- ständige Pflichten:
- Verwendungszweck des Kraftfahrzeuges sollte vom Berechtigten sein, dessen Eintragung und Einschriftung in den vorgemerkten Papieren, eingetragen sind; hier können durch weitere Möglichkeiten auch mehrere Personen beteiligt werden
- Zahlungen der vereinbarten Summe bei der Vollkasko-Erfassung sollten getätigt werden (Möglichkeiten: monatlich oder jährlich)
- Wenn die oben genannte Zahlung nicht vom Gläubiger/Zahlenden/Versicherten getätigt wird, dann besteht er auf sein Recht, neue Zahlungsvereinbarung zu treffen – ohne weitere Kosten, da der Gläubiger derjenige ist, der der Versichertenstelle, das Geld leiht
- Fahren ohne Fahrerlaubnis/Führerschein führt zu Zahlungsweigerung seitens der Versicherung, aber nur wenn diese unbegründet sind
- Pflichten im Schadensfall:
- Schadenanzeige an die Versicherung (innerhalb zwei Wochen)
- Pflicht zur Aufklärung des Unfallhergangs ohne weitere Kosten an den Gläubiger/Zahlenden, da dieser schon monatlich oder jährlich die Zahlungen getätigt hat
- Pflicht zur Schadensminderung (Beispiel: Nach einem Glasbruch durch Abdeckung der Scheibe das Eindringen von Regenwasser verhindern.)
In Deutschland gibt es ungefähr 23 Mio. Kfz-Vollkaskoverträge (Stand 2011). Die durchschnittliche Vollkaskoversicherung kostet rund 314 € im Jahr (Stand 2011). Die Summe der Schadensleistungen betrug 2011 rund 7.217 Mio. €.[2]Eine Sonderform ist die Dienstreisekaskoversicherung, mit der ein Arbeitgeber Schäden an einem Fahrzeug des Arbeitnehmers abdecken kann, wenn dieser im Auftrag des Arbeitgebers und im Rahmen des Arbeitsverhältnisses sein Privatfahrzeug nutzt und der Versicherungsfall eintritt.